Grundsteuerreform

Wir setzen auf unsere
langjährige Erfahrung.

Unsere Kommunalberatung in Memmelsdorf gehört nun schon seit vielen Jahren zu den größten Beratungsgesellschaften im nordbayerischen Raum und sieht ihre Aufgaben in der individuellen, praxisorientierten und -gerechten Beratung von Städten und Gemeinden.

Wir verstehen uns als ganzheitlich denkender Partner von Verwaltung und Politik gegenüber den Bürgern. Der regelmäßige persönliche Kontakt und angemessene räumliche Entfernungen, sind uns hierbei sehr wichtig.

Distanz zwischen uns und unseren Kunden, wollen wir so weit wie möglich, sowohl im persönlichen wie auch räumlichen Kontext, vermeiden.

 

Unsere Leistungen.

Wir unterstützen Ihr Finanzwesen allumfassend.

Ausgründungen kommunaler Einrichtungen
In Eigenbetriebe, KU und GmbH

Durch die Gesamtdeckung des Haushalts, lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer kostenrechnenden Einrichtung nicht beurteilen. Das wirtschaftliche Ergebnis und die Kostendeckung, wie sie das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, ist nicht sofort sichtbar. Die Verwendung des Gebühren- und Beitragsaufkommens ist durch den fehlenden eigenständigen Finanzkreislauf nur schwer nachzuvollziehen.
Der Verwaltung, den Entscheidungsträgern und vor allem den Bürgern fehlt die Transparenz der Verwendung und Beschaffung der geleisteten Finanzmittel.
Hierzu haben wir Lösungsansätze.

Rechnungswesen für kommunale Unternehmen

Wir bieten Ihnen eine wettbewerbsfähige und dabei übersichtliche Rechnungswesen-Lösung, speziell für kommunale Unternehmen und auf Basis einer aktuellen und zukunftssicheren Software.

Kostenstellenrechnung für kommunale Unternehmen

Unsere Kostenrechnung ist die Basis für ein internes Controlling und ermöglicht Ihnen ein gezieltes Gegensteuern bei möglichen Abweichungen von den Zielvorgaben.
Sie ist eine sichere Ausgangsbasis für die Kalkulation von Gebühren.

Betriebsabrechnungsbogen (BAB) pro Kostenstelle sowie Vergleiche von Plan-/Ist-Zahlen sind möglich.

Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für Kommunen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels-/ Steuerrecht sowie nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Einnahme-Überschussrechnungen für Betriebe gewerblicher Art (kameralistischer Haushalt), als auch für kommunale Unternehmen wie z.B. Energieversorgungsunternehmen.

Vermögenserfassung und –bewertung nach der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV)

Wie wird das Anlagevermögen bei Kommunen erfasst und bewertet?


Unsere Lösung:
Vermögenserfassung und –bewertung nach den Regelungen der §§ 75, 76 KommHV-K für Einrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen, Bauhöfe, Immobilienbestände, Mehrzweckhallen, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Schwimmbäder, Kindergärten u.a.

Berechnung von kalkulatorischen Kosten nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG)

Die Berechnung von kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Zinsen) nach dem KAG ist eine wichtiger Bestandteil unserer Aufgaben und bildet u.a. die Grundlage für Gebührenkalkulationen nach Art. 8 KAG.

Gebühren- und Beitragskalkulation

Erstellung von Gebühren- und Beitragskalkulationen für Ihre Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (auch gesplittete Abwassergebühr) nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetz (KAG), bei denen Gebühren und Beiträge so erhoben werden, dass für die Kommune eine optimale Deckung aller Kosten erfolgt. Nachvollziehbarkeit aller Kostenerstellungen durch den Bürger.

Durch die Kooperation mit unserem langjährigen und verlässlichen Partner
GBi Kommunale Infrastruktur GmbH & Co. KG (www.gbi-info.de), ist es uns zudem möglich, Ihnen eine Vielzahl an Ingenieurleistungen zur Beratung, Planung und Bauleitung in der kommunalen Infrastruktur mit den Schwerpunkten Tiefbau und Geoinformatik anbieten zu können.

Bei Beitrags-/Globalkalkulationen kooperieren wir mit der Kommunalberatung Hurzlmeier (www.kommunalberatung-hurzlmeier.de) und der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll. (www.anwaltskanzlei-freitag.de). Frau Rechtsanwältin Anette Freitag, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, und Ihr Team werden Sie professionell begleiten.

0951 208 50 95-0

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

Diese Kommunen vertrauen auf uns!

Wir sind stolz auf unsere Referenzen.

Unsere Betreuung erstreckt sich von Betrieben gewerblicher Art (Regiebetriebe) bis hin zu großen, kommunalen Energieversorgungsunternehmen.
Mit vielen Kommunen verbindet uns seit Jahren oder Jahrzehnten eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Nutzen all unserer Mandanten.

Ich freue mich sehr darauf,
Sie kennen zu lernen.

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Andreas Leffer
Steuerberater und geschäftsführender Inhaber

 

0951 / 20 85 095 – 0
Direkter Draht!